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Inhalt Jäger-Messungen | FH Eberswalde | Möllers Forderungen | Lutz Möller Geschoßwirkung auf über 300 Meter | Kanone für Spatzen | Zielscheibe | Möller wirkt | Die DEVA veröffentlicht: | Abprallverhalten von Jagdmunition | Technische Richtlinie Jagdgeschoß | TRJ (Entwurf) Forderungen | Forderungsvergleich | Möller erfüllt technische Richtlinie schon jetzt | DJV: Bundesjagdgesetz-Novelle betrifft private Wiederlader nicht | Bleiminderungsgebot nach dem Stand der Technik ab 2018 | Lutz_Möller_Geschoßwerkstoff
Lieber Herr Möller!Beiliegend zwei Artikel aus dem JÄGER 07/2016. Im zweiten Artikel wurde Ihre Geschosse in ballistischer Seife gemessen. Die Messung ergibt einen guten Vergleich zu Ihren Mitbewerbern. Meine Erkenntnisse daraus:
Trotz kürzestem Lauf erreichen Sie die höchste v2. Das deutet schon einmal auf solide Ingenieursleistung hin, Kompliment! Und ihr Spezialpulver gibt´s also wirklich :-)
Die Eindringtiefe Ihrer Geschosse ist sensationell.
Die Wundkaverne Ihrer Geschossen im Vergleich lang und etwas kleiner im Durchmesser.
Der Anfang der Deformation ist sehr kurz - ebendies wird auf Seite 59 rechts gefordert.
Jedoch werden gerade dort die „harten, zähen“ Werkstoffe bemängelt. Die Kritik widerspricht den Meßergebnissen Ihrer Geschosse. Da schreibt einer, der nicht weiß, daß hart und zäh zwei ganz unterschiedliche Eigenschaften sind!
AW, Dienstag, der 7. Juni 2016
Lies Abschlußbericht „Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkungen zeitgemäßer Geschosse“ der FH Eberswalde. Eine Schlappe für meinen Wettbewerb (sagte ich bereits 2009)! Aus Eberswalde kam auch Alfred Möller, Vordenker und wissenschaftlicher Begründer des gesunden, nachhaltig genutzten Dauerwaldes.
Zusammen bewirken Zielwirkung und Wundwirkung die dort sogenannte „Tötungswirkung“. Gegenstand der Untersuchungen der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde war die Geschoßwirkung, im Grunde ein Weiterführung der vom IZW beauftragten DEVA Untersuchungen 2009. Die sollte man vorher gelesen haben.
Folgende Kaliber wurden benutzt.
Aus der untersuchten Masse der Ergebnisse folgern die Autoren des Berichtes (Carl Gremse Dipl. Forstwirt, Prof. Dr. Siegfried Rieger) drei Forderungen an ein waidgerechtes Jagdgeschoß, nämlich
erstens > 30 cm geradlinige Tiefenwirkung und
zweitens > 100 Joule / Zentimeter Energieeintrag in das Ziel (für verläßliches Zerreißen der Gefäßwände längs des Schußkanales) und
drittens > 1.500 Energieeintrag binnen 15 cm Fleisch.
So will ich die bemerkenswerten Ergebnisse der Arbeit hier zusammenfassen. Kundige Leser meines Netzplatzes wußten schon lange: Gemeinsam mit einem brauchbaren Treffer zählt das richtige Geschoß. Aus der Außenballistik und Zielwirkung ergeben sich für die untersuchten Geschosse folgende Grenzreichweiten für die waidgerechte Jagd mit diesen Geschossen auf Wild:
Meine Forderungen an ein waidgerechtes Hochwildjagdgeschoß sind bei richtiger Zielwahl und brauchbarem Treffer etwas anders, als die der Autoren, nämlich:
gerade Tiefenwirkung > ½ m
Energieneintrag (binnen 10 cm Fleisch) > 500 Joule
beide Forderungen bis 300 m erfüllt.
Schön zu sehen, daß öffentliche - von mir unabhängige - Stellen nach langer, mühevoller Forschung deutlich zeigen, wie ich alle (deren, meine) Forderungen mit meinen Geschossen locker erfülle - als Einziger!
Mein Gruß geht an die RWS, die nach dem Bionic-Versagen offenbar ein gutes Stück weit voran gekommen sind. Das mußte dringend sein (Allerdings ist das neue Evolution noch aus veraltetem Blei). Was Brenneke allerdings immer noch abliefert, genügt den o. a. Forderungen lange nicht. Traurig! Daß Impala gar nichts erreicht, sage ich schon seit vielen Jahren. Schön das mal zweifelsfrei bestätigt zu bekommen. Finger weg!
Waidmanns Heil, Lutz Möller Donnerstag, den 20. Dezember 2012
Dazu ein fremder Entwurf vom März 2013, zum dem ich - nach Lektüre - gewiß beitragen werde | Donnerstag, der 26. Februar 2016
Herr Möller,
eine kurze Frage! Ihre Geschosse sind für splitternde Wirkung auf Wild bis zu 300 Meter gerechnet, betonen Sie immer wieder! Haben Sie eine Vermutung, wie die wirken würden, wenn man sie auf Entfernungen von etwa 450 - 500 Meter (Bergjagd) einsetzen würde? Öffnet die Hohlspitze dann splittert? Oder ab welcher Entfernung funktioniert es sicher NICHT mehr? Ist das ausschließlich eine Frage der Geschwindigkeit?
LM: Ich schieße regelmäßig großes Wild in Afrika auf gute 350 m und gelegentlich darüber mit bestem Erfolg. Darüber liegen nur wenige Erfahrungen vor. Die sind allerdings gut und von dem gewünschten Erfolg gekrönt, denn mein Restbolzen allein tötet durch den Kraftstoß, auch ohne Splitter, hinreichend gut. Reserven sind für Ihre Bergjagd Entfernungen genug da. Sehen Sie mal diese Trophäen! Mit freundlichen Grüßen, Dieter Nagl, Donnerstag, 10. Januar 2013
Heute erreichten mich einige Bilder einer erfolgreichen Jagd. Ein Jäger hatte in größer Entfernung zwei geringe jagdbare Hirsch vor, die frei und zu schießen waren. Er rief seinen in der Nähe sitzenden Freund an, damit der sich von dort darum kümmern möge. Das dauerte. Da begannen die beiden Geweihten sich zu bewegen, und zwar - wie sollte es anders sein - in Richtung Bestand. Schon regt sich bei meinem Jäger Unruhe. Er griff bald seine vertraute Büchse in 6 mm Norma BR mit meinem 6003 Geschoß und legte an, um die ziehende Beute ins Visier zu nehmen. Der zu Hilfe gerufen Freund erschien nicht. Bevor die Hirsche verschwanden, krümmte sich der Abzugsfinger meines Jägers und sein Schuß brach. Dank richtiger Ausrüstung und kleiner Patrone ohne großer Nebenwirkungen (Blitz, Bumm, Ruck) sah mein Jäger durch den Schuß deutlich und scharf, wie der beschossen Hirsch zeichnete und den Abhang runter außer Sicht verschwand. Dann - vermeintlich lange später - vernahm er den Kugelschlag seines Schusses.
Sein Freund kam endlich - mit Hund. Der Hirsch war weg. Beide ging zum Anschuß und fanden - nichts. Der Freund fragte „Von wo hast Du geschossen?" Jäger „Von dem Sitz!“ mit Fingerzeig. Freund „Was? Sooh weit!" Da ging der Jäger zurück zu seinem Sitz um die Abschußlage wiederzugewinnen. Über Funk - zu rufen war zu weit - leitete er seinen Freund zum wiedererkanntenAnschuß. Der Hund verwies Schweiß. Dann 20 m den Abhang runter und 30 m in den Wald hinein lag der Hirsch - tot.
Hirschhaupt | Hirsch am Haken
Lutz Möller Geschoß 6003 Einschuß auf 331 Meter in der Kammer, gute Zielwahl | Bild nah
Lutz Möller Geschoß 6003 Ausschuß auf 331 Meter aus der Kammer | 4,6 g 6003 | 0,9 g Hohlspitze | 3,7 g Restbolzen
4,6 g Geschoß 6003 | 0,9 g Splittermasse | 3,7 g Restbolzenmasse
In 331 Metern Schußentfernung lassen die 0,9 g Splitter bei ~ 800 m/s gerade mal 288 Joule kinetische Energie in der Kammer. Der Restbolzen fliegt fast ungebremst durch die Kammer und wieder raus. Die nachgiebigen, luftgefüllten Lungen bieten keinen sonderlichen Widerstand.
Mehr Energie braucht es nicht in den Lungen, um einen Hirsch waidgerecht zu töten, wenn man das richtige Geschoß schießt!
Lutz Möller Valentstintag 2013
Betreff: Kanone für Spatzen?
Im heimatlichen Idiom gesprochen: mein lieber Herr Gesangverein, lass' mir die Ruh! Du berichtetest gerade am Telefon davon. Entschuldige die Wortwahl, aber: „Leck mich am Arsch!“ „Ist das mehr als gut oder ist das mehr als gut!“ Der Mann beherrscht sein Element, er hat nach entsprechender Ausbildung das erworbene Können erfolgreich angewandt. Da gibt es keine Fragen um irgendwelche Einzelheiten. Achtung und Weidmannsheil! Alles richtig gemacht. Keine weitere Erörterung. Er KANN es.
Stefan Simm
Mein lieber Stefan,
hier kannst Du sehen, was gute Leute mit meiner LM Munition anstellen können:
Vier 8,5 mm Lutz Möller Geschosse aus der .338" LM aus dem Weltrekordgewehr treffen auf 100 m in ein Loch!
Das Schußbild stammt von ihm. In Lutz Möller Genauigkeit findest Du weiter Beispiele. Meine Geschosse treffen genau, wenn der Schütze ruhig zielt und abzieht! Aber das weißt Du ja selbst.
Ich habe ähnliche Treffer bis 360 m unter feldmäßigen Bedingungen (= ohne Sitz von einer gerade vorhanden Auflage, d. h. ohne beste Unterstützung hinten, erfolgreich gelandet, vom guten Sitz mit fester, weicher Auflage vorn und hinten auch weiter - immer wieder. Siehe Afrika.
Gruß Lutz
Moin Lutz,
herzlichen dank für die Sendung.
Übrigens: Sonnabend mit Deiner Munition: Ich sitze an einem 100 Meter von der Grenze entfernten Hochsitz. Etwa 150 m nach Ost stehen fünf oder mehr Rehe. Die sind im Streifenbiotop nicht genau zu zählen. 200 Meter im Süden sitzt der Nachbar. Der beschießt eine Ricke auf ~ 100 M mit RWS Bionic. Schlechter Treffersitz. Die Ricke kommt über die Grenze auf meine Seite, tut sich immer wieder nieder. Dann kann ich auf 135 m der Ricke den Fangschuß antragen- fällt und liegt mit Deiner Munition im Knall.
Die fünf Rehe, die in der Verlängerung dahinter stehen, springen trotz der ganzen Knallerei nicht ab, sondern ziehen erst ganz langsam weg, als ich meinem Nachbarn entgegengehe und wir das Reh einsammeln.Herzlichen Dank für Deine Munition und Dein Geschoß! Möller wirkt!LG Nils, Montag, 17. November 2014 12:49
Abprallverhalten von Jagdmunition Die DEVA hat in den Jahren 2009 bis 2013 ein umfangreiches Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bearbeitet. Es beschäftigte sich mit dem „Abprallverhalten von Jagdmunition“. Die Ergebnisse für Büchsengeschosse sowie für Flintenlaufgeschosse und Schrote finden Sie unter den nachfolgenden Links zum Download. Des Weiteren sind auch die Gutachten von Dr. Beat Kneubuehl zu diesem Forschungsprojekt darunter zu finden. DEVA Schlußbericht Büchsengeschosse Dr. B. Kneubuehl Gutachten Büchsengeschosse DEVA Schlußbericht Flintenlaufgeschosse DEVA Schlußbericht Schrote Dr. B. Kneubuehl Gutachten Flintenlaufgeschosse und Schrote Technische Richtlinie Jagdgeschoß Durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde Dr. Dr. Beat Kneubuehl beauftragt, einen Entwurf für eine Technische Richtlinie Jagdgeschosse zu erarbeiten. In der Arbeitsgruppe wirkten das Beschussamt Ulm und die DEVA mit. Im Folgenden finden Sie den Abschlußbericht an die BLE und den Entwurf der Technischen Richtlinie Jagdgeschosse. Entscheidungshilfe Abschlußbericht taugliche Jagdmunition Entscheidungshilfe Entwurf Technische Richtlinie Jagdgeschoß
Die DEVA hat in den Jahren 2009 bis 2013 ein umfangreiches Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bearbeitet. Es beschäftigte sich mit dem „Abprallverhalten von Jagdmunition“. Die Ergebnisse für Büchsengeschosse sowie für Flintenlaufgeschosse und Schrote finden Sie unter den nachfolgenden Links zum Download.
Des Weiteren sind auch die Gutachten von Dr. Beat Kneubuehl zu diesem Forschungsprojekt darunter zu finden.
DEVA Schlußbericht Büchsengeschosse
Dr. B. Kneubuehl Gutachten Büchsengeschosse
DEVA Schlußbericht Flintenlaufgeschosse
DEVA Schlußbericht Schrote
Dr. B. Kneubuehl Gutachten Flintenlaufgeschosse und Schrote
Durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde Dr. Dr. Beat Kneubuehl beauftragt, einen Entwurf für eine Technische Richtlinie Jagdgeschosse zu erarbeiten.
In der Arbeitsgruppe wirkten das Beschussamt Ulm und die DEVA mit.
Im Folgenden finden Sie den Abschlußbericht an die BLE und den Entwurf der Technischen Richtlinie Jagdgeschosse.
Entscheidungshilfe Abschlußbericht taugliche Jagdmunition
Entscheidungshilfe Entwurf Technische Richtlinie Jagdgeschoß
BLE-TRJ Entwurf für Hochwild (für Niederwild und der FLG weichen ab)
für Geschoßwirksamkeit
Kaliber [mm] Ekin100 [ Joule] Wirksamkeit J/cm Eindringtiefe Eberswalde 6,5 2.000 100 30 TRJ Entwurf 6,5 2.000 125 25 Möller ohne ohne 100 50
Die Tiefenwirkung meiner Geschosse ist für ihre vier Splitter und den einen schulterstabilen Restbolzen bekannt. Sie gründet auf Naturgesetze und daran angelehnte Bauweise nunmehr in der 5ten Erbfolge.
Die in Vorbereitung des TRJ-Entwurfes von der DEVA durchgeführten Versuche zu Prüfung der Brauchbarkeit der vom Beauftragten vorgeschlagenen Methoden zeigten neben anderen Einsichten im Abschlußbericht taugliche Jagdmunition insbesondere diese für mich wesentlichen Ergebnisse:
Abschlußbericht Abbildung 9 / Kneubuehl
Deva Anhang 1 / Rottenberger
Diese älteren Erkenntnisse sind in die Entwicklung der 5ten Erbfolge bereits eingeflossen.
Die damit neu eingeführten vier gefrästen Kerben für vier Splitter senken die Mindestzielgeschwindigkeit, die im Übrigen, wie anhand der vorgestellten Wassertankversuche und Abschußberichte auf meiner Seite über die Jahre dauerhaft berichtet, deutlich niedriger als von der DEVA angeben ausfallen (Verwechselung?). Die DEVA Werte passen hingegen gut zum Barnes Geschoß; dort ist genau so ein Sprungverhalten berichtet. Deshalb erachte ich Barnes Geschosse nicht als waidgerecht.
Für meine Vorzugspatronen rechne ich die (höchst zu erwartenden) Werte so aus:
Die Reißarbeit meiner Splitter aus der Hohlspitze ist bei obigen Rechnungen noch nicht abgezogen. Die tatsächliche Wirksamkeit wird daher um den Betrag geringer ausfallen.
Lutz Möller Montag, der 29. Februar 2016
p.s. Ach, der noch nicht begriffen hat: Kein - wie auch immer entstanden und wem auch immer nützliches - Gesetz oder Verordnung wird mich aus dem Rennen werfen. Da ich meine Geschosse und Ihre Wirksamkeit vollkommen verstehe und vorhersagen kann, bin ich schneller als jeder Andere in der Lage mich ggf. ändernden Anforderungen anzupassen. Die TRJ-Forderungen begrüße ich. Sie schießen - wie ich finde - etwas über das Ziel - die waidgerechte Jagd - hinaus. Das mag daran liegen, das dort nicht vorrangig Jäger beteiligt waren. Forensiker finden Ihr Objekte bereits tot vor. Uns Jägern bleibt, durchaus lebendige Tiere vom Leben zum Tode zu befördern - und zwar (wie in Deutschland seit 1934 richtiger Weise auch gesetzlich gefordert) ohne Ihnen deswegen vermeidbares Leid zuzufügen.
Wundwirkung, erklärt - wie!
Sehr geehrter Herr Möller,
hier erhalten Sie eine Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung.
Vorgaben zu wiedergeladener Munition für den Eigenbedarf bleiben bestehen / Verbändeanhörung läuft bis Mitte März
(Berlin, 29. Februar 2016) Nach der Bekanntgabe des Entwurfs einer Änderung des Bundesjagdgesetzes ist die Diskussion über einzelne Inhalte der geplanten Neuregelung entbrannt. So sorgen sich private Wiederlader um die Möglichkeit, weiterhin genau auf ihre Waffen und die jagdlichen Bedürfnisse abgestimmte Munition verwenden zu können.
Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf diesen Punkt schon vor der Veröffentlichung des Entwurfs hingewiesen. „Wir lesen den Gesetzentwurf und den Entwurf der technischen Richtlinie eindeutig so, daß die Hersteller ihre Geschoßkonstruktionen zertifizieren lassen müssen und dann jegliche Munition, die die Vorgaben des Geschoßherstellers erfüllt, zur Jagd zugelassen ist“, sagte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Damit ändert sich nichts an der derzeitigen gängigen Praxis. Die einzige geplante Neuerung besteht darin, daß ein nicht-gewerbsmäßiger Wiederlader sich ab 2018 darüber informieren muß, welche Geschoßkonstruktionen dem Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. „Wir werden uns unsere Lesart des Gesetzesentwurfes im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen und falls wirklich nötig im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Klarstellung einfordern“, so Leppmann weiter.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 25.2.2016 einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Zu diesem wird der DJV bis zum 10. März 2016 eine detaillierte Stellungnahme erarbeiten.
Sehr geehrter Herr Möller,daß Erörterungen über Ihre Geschosse meist von weit auseinderliegenden Meiunungen beherrscht werden, ist für Sie sicherlich nicht neu. Neulich wurde wieder auf den Bleianteil im Messing hingewiesen. Das ist mir nicht neu. Es gibt bleifreies Messing zum Zerspanen.
LM: Ja klar, schon länger, wie z. B. Wieland Ecobrass.
Daher meine Frage: Enthält das von Ihnen verwandte Messing Bleianteile oder arbeiten Sie mit bleifreien Messing? Über eine kurze Antwort würde im mich freuen.Mit freundlichen Grüßen Ulrich Hort, Samstag, 17. März 2018 09:55
Nach dem „Stand der Technik“ für Jagdmunition wie im TRJ-Entwurf beschrieben muß ab dem Jagdjahr 2018 das Mögliche und vernünftiger Weise Zumutbare getan werden, um Blei in Jagdmunition zu mindern. Dabei darf nicht hinter dem (fortschreitenden) Stand der Technik zurückgeblieben werden. Zehn Jahr später soll der Übergang vollständig vollzogen sein und es wird (technisch gesehen) kein Blei mehr im der Munition sein.
Was Geschoßwirkung und Bleiminderung angeht, setze ich seit langem schon Maßstäbe. Daß diese nun - als tatsächlich vorhandener Stand der Technik, Andere zum Aufholen zwingen werden, hebt - wie jeder Wettbewerb - des Geschäft. Für einige veraltete Hersteller wird das Leben härter werden. Wenn die TRJ Richtlinie gekommen sein wird, nützt keine noch so fiese Feindpropaganda mehr. Dann heißt es das Bleiminderungsgebot zu beachten. Der also ein besser wirksames Geschoß mit weniger Blei - oder ganz ohne - anbietet, kann klagen. Ja das wird lustig! Da nützt dann kein Geld der Welt mehr, den Fortschritt zu vermeiden. Schön so. Nach alle den mühevollen Jahren freue ich mich mitzuerleben, daß es nun in der Breite voran gehen soll.
Der Begriff Stand der Technik wird in § 3 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz und § 3 Nr. 11 Wasserhaushaltsgesetz einheitlich bestimmt:
„Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein Höhen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen läßt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in der Anlage [der jeweiligen Rechtsnorm] aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen.“
Das Europäische Patentrecht verankert den Begriff im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), wo es in Art. 54V Absatz 2 fast wortgleich heißt:
„(2) Den Stand der Technik bildet alles, das vor dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.“
§ 3 Abs. 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) lautet:
„(1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.“
Ihr, meine Kunden, wart schon immer die Speerspitze der Bewegung zu waidgerechter Jagd, seid voran gegangen. Nun wollen wir alle Zauderer und Zögerer mitnehmen.
Häme: Hoffen und Harren hielt manch zum Narren. Den Schuh muß sich nur anziehen, der ihm paßt. Fortschrittliche sind schon viel weiter als der TRJ Entwurf fordert.
Ich werde immer mal wieder gefragt aus welchem Werkstoff mein Geschosse sind. Das Metall ist Messing. Die Flitzerspitze sorgfältig gespritzes Plastik. Nähere Einzelheiten bleiben Betriebsgeheimnis. Ich übererfülle Technische Richtlinie Jagdgeschoß (siehe da) und das o.a. Bleiminderungsgebot nach dem Stand der Technik ab 2018 schon lange. Wenn also jemand aufgrund von Vorgabenseitens des Jagdherren oder öffntlicher Vorschriften „bleifrei“ schießen muß, ist er mit meinen Geschossen bestens bedient. Die Wirkung paßt.
Ließ oben von Anfang an und dann weiter mit Möller Geschosse wirken anders.