Alle Macht dem Volke!

Alle Macht dem Volke!

Der freie Mann trägt Waffen!

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Ohne Waffen istd er Mann kein freier Mann! Ein jeder stehe für sich und seine Lieben ein. Das kann ihm niemand abnehmen, kein Staat, keine Versicherung. Die Freiheit, sich selbstbestimmt zu entfalten, fällt nicht als Gnadengeschenk vom Himmel, sondern kann immer nur selbst erworben werden. Das nimmt dem Volk keiner ab, Staat und Politik schon gar nicht.

Sagt die deutsche Obrigkeit, sie stünde für unsere Freiheit und Sicherheit ein, lügt sie uns frech an. Das Gegenteil ist der Fall!

Jedes Gesetz schränkt Freiheit ein. Jede Steuer raubt Freiheit. Der Staat frißt sich zunehmend in die Gesellschaft. Von etwa 38 Millionen Werktätigen hat der Staat in Deutschland bereits 8 Millionen Beamte oder Angestellte unter Befehlsgewalt. Die essen sein Brot. Die hören auf sein Kommando.

Das war nicht immer so. Das deutsche Kaiserreich begnügte sich mit 400.000 Beamten. Wann wurden wir wohl mehr von der Obrigkeit mit Vorschriften, Genehmigungsanträgen, Verwaltungsakten belästigt. Damals oder heute? Zur Gründerzeit um 1900, als Bevölkerung und Städte wie Pilze nach dem Regen wuchsen, begnügte sich die aufstrebende Stadt Köln für den Baubereich mit 12 Mann. Heute steht die Stadt, die Bevölkerung schrumpft, aber 1.200 Beamte und Angestellte belästigen Bauwillige, fordern Gebühren und Gehalt. Wann war einfacher zu bauen, damals oder heute? Wann war also Wohnraum einfacher und billiger herzustellen? Damals oder heute?

Fernsehen, Presse und Rundfunk werden vorwiegend von derselben Gruppe wie der Staat bestimmt. Wir deutsches Volk sollen durch ewige Wiederholung beeinflußt werden. Die Herrschenden wollen Untertanen, nicht Freie. Die SPD sagt, sie wolle die Gesellschaft gestalten. Das bedeutet nicht wir, sondern die Partei will bestimmen, was für du tun sollst. Das dazu erforderliche Verhältnis von Partei und Volk ist also eines von Befehl und Gehorsam. Freiheit ist anderes.

SPD und Grüne und Teile der CDU-CSU (Beckstein) beschlossen ein neues Waffengesetz, daß von den Waffenträgern außerhalb des Staates ein Bedürfnis fordert. Der Staat selbst hingegen bewaffnet sich ohne große Umstände. Das gilt nicht nur für Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll und Polizei, sondern auch ganz allgemein für alle obersten Bundes und Landesbehörden, einschließlich Bundesbank. Politiker kommen und gehen, Verwaltungen bleiben bestehen, sagen die Beamten. Für alle Fälle haben sich die obersten schon mal bewaffnet.

Das deutsche Waffengesetz verneint ein allgemeines Bedürfnis sich selbst zu schützen als Grund eine Waffe zu führen. Jeder der für sich und seinen Haushalt ein Waffe will, um sich gegen Verbrecher zu verteidigen, wird abschlägig bescheiden. Die Politprominenz nimmt sich allerdings davon aus. Die Kleinen begnügen sich mit einem für sie von den Behörden problemlos ausgestellten Waffenschein, den Großen bezahlen wir ausgebildete, bewaffnete Leibwächter. Wir bezahlen dafür die Steuern.

Das Bedürfnis sich zu schützen ist anzuerkennen. Öffentlich mit Gesicht und Namen Bekannte müssen sich schützen. John Lennon, Wolfgang Schäuble und Oskar La Fontaine stehen als Beispiele für Menschen, deren Bekanntheit Attentätern antrieb, die anzugreifen, zu verletzen oder gar zu töten.

Auch Otto Normalverbraucher will sich schützen. Auch er möchte keine Einbrecher dulden. Auch er möchte, weil er sich nicht wehren kann, gegenüber Verbrechern nicht klein beigeben, sich nicht demütigen, nicht beklauen oder verletzen lassen müssen. Er möchte Böse lieber mit der Pumpgun aus dem Haus treiben, oder flach auf den Boden legen, um dem Einbrecher unmißverständlich (denn nicht alle Einbrecher sprechen deutsch) klarzumachen: Hier ist mein Haus! Du hast hier nichts zu suchen! Wenn du hier mit bösen Absichten eindringst, wehre ich Deinen Angriff mit allen Mitteln, auch wenn das Dein Leben kostet, ab, bis du Dein verwerfliches Ansinnen aufgibst! Ich opfere für die Freiheit besser Dein Leben als meines. Da kenne ich keine Zweifel. Nur zu rufen ,,Halt oder ich schieße", nützt allein nicht immer.

Das genau scheint unser Staat nicht zu wollen. Warum sagen Polizisten im Fernsehsehen in seltener Einfältigkeit ,,Gib dem Verbrecher was er will. Danach rufe uns." Als ob die Polizisten dem Verbrecher selbst geben würden, was der wolle. Nein, die sind bewaffnet und können sich ggf. wehren. Allerdings sind bei den Verbrechen selten zugegen, sondern kommen erst hinterher. Gut, Verbrecher anschließen zu fangen ist auch wichtig. Das soll die Polizei meinetwegen gern gern tun. Wichtiger als Nachsorge aber ist Verbrechern erst gar keine Möglichkeit einzuräumen, überhaupt erst anderen Leuten an Gut oder Leben zu gehen. Seine Selbstbestimmung, Sippe, Gut, Leib, Leben, Ehre gegen freiheitsberaubende Angriffe zu verteidigen, kennzeichnet den freien Mann (Frau auch, obwohl die dafür gern auf ihren Beschützer hat).

Polizeisprecher fordern für die Polizei, bzw. den Staat, oft ein Gewaltmonopol. In Deutschland liegt das Gewaltmonopol aber beim Volk, nicht beim Staat, zumindest laut Grundgesetz. Obzwar damit zunächst politische Gewalt gemeint ist, bleibt auch die nur ein frommer Wunsch, solange das Volk nicht die Mittel hat, sich ggf. gewaltig durchzusetzen, nämlich bewaffnet. Aus zwei Gründen fordere ich also Waffen im Volk:

Sobald wir also dem Staat erlauben, Waffen nur als Sportgeräte oder zur Jagd zu gewähren und entsprechend gesetzlich beschränken zu lassen, wie durch das Neue 2002er Waffengesetz ohne Selbstverteidigungsbedürfnis, statt deren Eigenschaft als gewaltiges Mittel unsere Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten, eben als gefährliche Waffen, liefern wir unsere Sicherheit und Freiheit ans Messer, liefern wir uns auf Gedeih oder Verderb aus, erstens dem Staat und zweitens den Verbrechern. Den Unterschied zu machen ist im Ergebnis unwichtig, weil beide ein unbewaffnetes Volk ohne Gegenwehr im ersteren Falle übervorteilen können, oder im zweiten Falle gar wollen.

Ich will das nicht. Ich will mich erfolgreich wehren. Das ganze deutsche Volk soll sich wehren. Muskelkräftige Schlägerbanden sollen dem Einzelnen nicht länger überlegen sein. Sie sollen mit entschiedener und ggf. todbringender Gegenwehr rechnen müssen. Die Guten sind in der Überzahl. Lassen wir das die Bösen spüren, gewaltig, bewaffnet. Nur so weisen wir die Einsichtigen unter den Bösen in die Schranken oder die Uneinsichtigen ins verdiente Grab.

SPD, Grüne und CDU verneinen (laut Neuem WaffG) unser bewaffnetes Sicherheits- und Freiheitsbedürfnis.

Jedes Leben ist wertvoll

Als althumanistisch-katholisch erzogener Mensch gehe ich kein Jota von der Überzeugung ab, jedes Leben sei wertvoll. Wie ist das nun mit zur Selbstverteidigung bestimmten Waffen (im folgenden reden wir nur von diesen) zu vereinbaren? Ganz einfach: Auch mein Leben ist wertvoll — leider gibt es aber Leute, denen solche moralischen Werte schlichtweg fremd sind.

Das ist kein menschenverachtender Zynismus, sondern eine Tatsache.

Gehen wir mal ans Eingemachte - unter Rückgriff auf grundsätzliches altgriechisches Gedankengut : Jeder Mensch (mal abgesehen von Strategen wie Robinson Crusoe in seiner Vor-Freitag-Phase) ist ein politisches Wesen (Zoon Politikon).

Als solches ist er immer Teil einer Gemeinschaft. Das schützt ihn und verschafft ihm Freiräume - einerseits: Das sind die berühmten Rechte. Andererseits schränkt es ihn ein: Das sind die Pflichten. Zu letzteren gehört es auch, zu wissen, die eigenen Rechte enden, da jene der Mitmenschen beginnen.

Um genau an dieser Schnittstelle möglichst wenig Reibung zu haben, erstellten die Altvorderen schon vor Jahrtausenden Regelungen, die das im Einzelnen ausführten (z.B. der Hammurabi-Codex). Von jeher war man sich dabei auch der Tatsache bewußt, daß man auch durch richtiges und gerechtes Handeln schuldig werden kann (das Hauptthema der klassischen griechischen Tragödie).

Halten wir fest: Prinzipiell herrscht wohl völliges Einverständnis zu der Tatsache, daß die menschliche Gemeinschaft das Miteinander ihrer einzelnen Mitglieder mehr oder weniger verbindlich, mehr oder weniger flexibel zu regeln versucht. Das schloß (schon von jeher, wenn auch nicht immer) das Recht auf Notwehr und Notstand ein - wissend, daß dieses Recht unter Umständen stärker als das Recht eines Rechtsbrechers auf sein Leben ist.

Genau da liegt der Unterschied zu heute. Heute bestimmten rundum geschützte und bewachte Politiker mit ihren Entscheidungen über die Schicksale der „plebs“ (das Wort ist nicht pejorativ verwendet) und sprechen ihr in praxi das Recht auf Notwehr/Notstand AB.

Als Argument dient hier nicht etwa der Verweis auf die eingangs genannte Maxime, derzufolge jedes Leben kostbar und somit zu schützen sei - oh nein: als Maxime regiert der Slogan vom Gewaltmonopol des Staates.

Das ist dem Staat nämlich wichtiger als der Schutz jedes Lebens. Beweis? Wenn dem Staat (im deutschen Falle also den Volksvertretern) danach ist, kann er Mitglieder der Plebs mal eben hierhin und dahin zum töten und Getötet-Werden schicken: Afghanistan, Somalia und maybe demnäx auch Irak.

Das Argument dazu lautet: ,,Das ist ja auch gut so. Der Staat repräsentiert uns alle. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder anders entschiede?"

Auch hierzu wieder eine Radio-Eriwan-artige Antwort: Im Prinzip ja, aber. Das 19. und das 20. Jahrhundert bildeten Staatsformen heraus, deren Existenzrechtfertigung in der dazugehörigen Ideologie lag. Was daraus geworden ist, weiß jeder. Daraus aber leitet sich der logische Schluß ab: Wir brauchen Staatsformen, die Auswüchse à la Nazi- und Commie-Herrschaft verhindern und dem Bürger FREIHEITEN und RECHTE und MITBESTIMMUNG einräumen. Dies bildet das Prinzip, auf dem alle westlichen Demokratien fußen.

Genau das aber ist schon seit langem in Deutschland pervertiert - nicht, weil die Grundidee falsch wäre (die stimmt nämlich immer noch), sondern weil der Bürger infolge einer langen Entwicklung mit zig Faktoren die Tatsache aus den Augen verloren hat, daß man für seine Rechte auch EINSTEHEN muß.

Das heißt jetzt nicht: ,,Raus aus meinem Garten, oder die Flinte knallt". Das heißt vielmehr, daß gerade wir Deutschen mit der ererbten Untertanen- und Vollkasko-Mentalität unsere Bequemlichkeit abschütteln müssen. Denn die ist die Hauptursache dafür, daß es mit den staatlichen Einrichtungen soweit kam. In breve: Es geht um unser Demokratieverständnis, von unten wie von oben gesehen. Nur zu nehmen iss nich - man muß auch geben und sich einbringen. Das stößt nicht nur gegen dem bei uns Deutschen in politischen Dingen besonders ausgeprägten Trägheits- und Schißfaktor, sondern auch gegen die Absichten unserer Herrschenden: Da vom gleichen Stamm wie der Rest der Nation, haben die es sich nämlich auch behaglich eingerichtet und alles schön ordentlich und bequem strukturiert.

Beispiel Bundestagswahlen: WEN kann ich denn noch direkt an- oder abwählen? Unsere Parteien haben Listen installiert, so daß wichtige (sprich: machtgeile), aber von der Bevölkerung längst als Dösbaddel eingestufte Politiker TROTZ des Wunsches der Bevölkerung wieder ins Parlament rutschen. Ich glaube, wenn man über ein Drittel der Kandidaten noch direkt bestimmen kann, dann isses viel. Für mich ist das schlichtweg eine Parteien-Oligarchie.

Was hat das mit Waffen zu tun? Folgendes: Politiker und Beamte üben aufgrund ihrer Funktion Macht und somit auch Gewalt aus. Sie zu kontrollieren, ist aber schwer, wenn nicht unmöglich. Deswegen ist Politikern et. al. der bewaffnete Untertan ein Graus - auch wenn selber Untertan seine Waffen nur haben will, um damit Pappe zu löchern oder das Dosenpfand zu verplempern.

Somit wäre ein vernünftiges, klar strukturiertes mutiges Waffengesetz auch ein Beweis dafür gewesen, daß es noch Politiker mit genug Ying und Yang in der Hose gibt, die jenseits aller Ideologie und Machtgeilheit denken können und auch die Courage haben, das in die Tat umzusetzen. Sie würden akzeptieren, daß von der Masse der Bevölkerung (ob mit oder ohne Waffen) keine Gefahr ausgeht, wohl aber von einzelnen (gleichfalls: ob mit oder ohne Waffen).

Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Sich dieser Realität zu verschlossen zu haben und statt dessen ideologisch befeuert zu argumentieren, darin liegt die eigentliche Crux.

Fazit meiner kleinen rabulistischen Übung: Ein vernünftiges Waffengesetz wäre auch ein erstes Zeichen dafür gewesen, daß man willens ist, die staatlichen Auswüchse INSGESAMT zurückzuschneiden und dem Bürger einerseits mehr Rechte zuzugestehen und ihn andererseits mit sanftem Druck dazu zu bewegen, für selbige auch hinzustehen.

Wenn man das aber schon bei einem so kleinen, überschaubaren Sektor wie dem Waffenrecht vergeigt, dann darf man für alle anstehenden, größeren gesellschaftlichen Projekte nichts Gutes erwarten.

- MR

[ 4. September 2002: Beitrag editiert von: Matthias Recktenwald ]
http://www.visier.de/cgi-bin/ubb/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&;f=1&;t=001205

Gefährliche

Gebrauchswaffen

Sehr geehrte Caliber-Redaktion, ich bin legaler Waffenbesitzer, Sportschütze und Mitglied im Forum Waffenrecht. Ich lese gelegentlich „Caliber“ und schätze Ihr Engagement für den legalen Waffenbesitz und den Schießsport. Auch und gerade nach „Erfurt“ sind wir aufgerufen, unser Hobby offensiv zu vertreten, und das Feld nicht sensationsgeilen Pseudojournalisten und politischen Populisten zu überlassen. Es mag sich etwas pathetisch anhören, aber:

Es geht nicht nur um unsere Waffen, es geht um Bürgerrechte

im schleichenden Verfall unser Volksherrschaft (Demokratie)!

Beim Lesen des Artikels „Zwei Welten: Combat- und IPSC-Schießen“ (Caliber 09/02) hat sich bei mir der Verdacht erhärtet, daß wir möglicherweise die falsche Diskussion führen. Wir diskutieren nach den Spielregeln von Leuten (im wesentlichen Politiker und Journalisten), die der Meinung sind, auch wenn sie das nicht offen sagen, daß Bürger keine Waffen besitzen dürfen, da Waffen letztlich nur zum töten dienen. Deswegen gehören Waffen allenfalls in die Hände von Polizisten, um gegen Kriminelle vorzugehen. Da die Polizei die Bürger beschützt, brauchen eben diese keine Waffen. Außerdem verführen Schußwaffen zu Gewalt, wie z.B. Affekttaten, und mit Gewalt löst man keine Konfliktsituationen. Man gibt dem Verbrecher das, was er will, oder versucht ihn, mit Argumenten zu überzeugen. In den Augen dieser Menschen sind Waffen ein notwendiges Übel, um das „staatliche Gewaltmonopol“ zu erhalten.

Also führen Leute, die sich für Waffen interessieren und keine Staatsbediensteten sind, entweder Böses im Schilde oder haben einen Defekt in ihrer Persönlichkeitsstruktur. (Die Realität beweist doch gerade, daß Sportschützen trotz gegenteiliger Lippenbekenntnisse der Politiker unter Generalverdacht stehen.) Sie werden mir sicher zustimmen, daß diese schlichte, unreflektierte und oft mit Vulgärpsychologie unterfütterte Geisteshaltung einer kritischen Überprüfung nicht standhält. Wie begegnen nun die Waffenbesitzer den Vertretern dieses „Zeit(un)geistes“ ? Wir versuchen möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten und trennen (läßt man die Jagd als Sonderfall einmal unberücksichtigt) fein säuberlich zwischen sogenanntem Combatschießen (ein mißverständlicher Pauschalbegriff) und Sportschießen. Für die fachkundigen Insider ist dies nachvollziehbar (siehe IPSC versus IDPA), für die anderen eben weniger, denn auch Sportschießen ist Schießen und eine Sportwaffe bleibt eine Waffe. Ganz so falsch ist dieses Argument ja auch nicht, denn ein guter Sportschütze hätte sehr wohl das Zeug zu einem guten „Combatschützen“ und selbst mit einem vollgetunten PPC-Revolver kann man immer noch Menschen erschießen.

Ich fürchte, diese Diskussion werden wir mittelfristig verlieren, und damit auch das Recht auf Waffenbesitz. Wenn ich ein verbotswütiger Behördenmensch wäre, dem IPSC ein Dorn im Auge ist, wäre mir Ihr oben genannter Caliber-Artikel eine willkommene Argumentationshilfe für weitere Waffenverbote, zumal sich die Regierung mit dem neuen Waffengesetz das entsprechende Instrumentarium geschaffen hat. Hochsitzende Holster = Combat = verbieten, 4“ Lauf = Combat = verbieten, DA-Pistolen = Combat = verbieten, Kunststoffpistolen = Combat = verbieten, offene Balken-Visierung = Combat = verbieten, Production Class = Combat Class = verbieten. Wenn dann zum Schluß außer Full House Race Guns mit Holosight alles verboten ist, würde ich bemerken, daß dies ja immer noch Waffen sind, deren Geschosse eine Energie über 100 Joule aufweisen und feststellen, daß dies „gefährliche Waffen“ sind, die nicht in die Hände der Bevölkerung gehören. Auch alle anderen Disziplinen der Verbände könnte man nach dieser Salamitaktik zu Tode verbieten.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wir sollten nicht versuchen, Waffen ausschließlich zu Sportgeräten zu stilisieren. Damit unterstützen wir indirekt die Argumentation der Waffengegner. Diese Auseinandersetzung kann für den legalen Waffenbesitz niemals zielführend sein, da es so etwas wie „ungefährliche Waffen“ nicht gibt. Die Nische „Sportwaffen“ wird sich in dieser Diskussion letztendlich als Sackgasse erweisen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich möchte keine Verquickung von Sport- und Verteidigungsschießen, aber wieso traut sich in Deutschland keiner so richtig an das Thema Selbstverteidigung mit Schußwaffen heran? Selbst die Fachpresse widmet sich höchstens einmal den technischen Aspekten dieses Themenkomplexes oder betrachtet ihn ausschließlich aus der polizeilichen Perspektive, gerade so, als wäre der Bürger von Kriminalität nicht betroffen. Warum wird nicht über das Thema Selbstverteidigung unter ethisch-moralischen Gesichtspunkten berichtet? Wo sind die Artikel über Studien in den USA, die zeigen, daß das legale Führen von Schußwaffen durch Bürger zu einer deutlichen Senkung der Kriminalitätsraten geführt hat, und zwar ohne Zunahme von Schußwechseln? Wieso können unsere Politiker unwidersprochen fordern, daß Verteidigungsschießen verboten werden muß? Wieviel Chuzpe muß man als „Volksvertreter“ eigentlich haben, wenn man dem Bürger verbietet, sich wirkungsvoll zu verteidigen, währenddessen man von bewaffneten Leibwächtern umgeben ist und großzügigerweise selbst ein „Bedürfnis“ für einen Waffenschein hat?

Wieso ist es möglich, daß seit Jahren Polizisten in der ZDF Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ gebetsmühlenhaft die Subordination unter den Verbrecher fordern und sagen, man solle ihm geben, was er will, obwohl diese Sendung voll von Toten ist, die dem Verbrecher zuvor gaben, was er wollte? Wo ziehen solche „Experten“ die Grenze bei dem, was man hergeben soll? Bei der Geldbörse? Beim Auto? Beim Haus? Beim eigenen Kind? Solle eine Frau einem Vergewaltiger den geforderten Geschlechtsverkehr geben? Einem solchen „Experten“ würde ich jedesmal zu gern die Frage stellen, ob er dem Verbrecher denn auch alles geben würde. Vielleicht auch seine Deinstpistole? Ach so, ja. Pfefferspray reicht aus und ist humaner. Warum rüstet die deutsche Polizei dann nicht komplett von SIG Sauer auf Pfefferspray um? Wäre doch auch billiger. Es gibt auch Leute die d! en Standpunkt vertreten, daß man niemals auf Menschen schießen darf. Auch dann nicht, wenn das bedeutet, daß man selbst erschossen (vergewaltigt, erschlagen, erstochen ...) wird?

Wenn es generell unmoralisch ist, sich mit Gewalt gegen einen kriminellen Gewalttäter zu wehren, warum gedenken wir dann den Hitler Attentätern des 20. Juli 1944? Ist dies vielleicht nur eine Frage des Maßstabes? Kann man zynischerweise ein paar tote Bürger jedes Jahr akzeptieren? Handelten die Juden im Warschauer Ghetto unmoralisch, als sie sich mit Schußwaffen gegen die Nazi-Mordbanden wehrten? Darf man auf einen Amoktäter schießen? Wenn nicht, ist es also moralischer, ihn noch andere Wehrlose töten zu lassen? Dafür ist natürlich die Polizei da. Wir brauchen mehr Polizisten, sagen auch unsere Volksvertreter. Wieviel mehr? Bis jeder Bürger seinen persönlichen Bodyguard hat? Das ist natürlich Unsinn, Polizei kann nie überall sein. Neuerdings wird die ultimative Verbrechensbekämpfungswaffe propagiert!

Videoüberwachung. Prima, dann kann ich mir zuhause im Rollstuhl immer wieder ansehen, wie mich Hooligans in der U-Bahn zum Krüppel schlugen. Derweil schauen die Hooligans die neuesten Videos auf MTV im Gefängnis und haben Aussicht auf vorzeitige Entlasssung wegen „guter Führung“. Warum traut sich niemand den Politikern, die immerzu „Zivilcourage“ vom Bürger verlangen, zu sagen, daß sie Pharisäer sind? Ich bekenne offen und ehrlich, daß ich auch nicht einschreiten würde, wenn ich sähe, wie fünf Neonazis einen ausländischen Mitbürger mit Baseballschlägern (Sportgeräten!) zu Tode schlagen. Warum? Weil es dann zwei Tote gäbe. Meinen ausländischen Mitbürger und mich. Ich würde natürlich die Polizei rufen. Einen Toten gäbe es dann aber auch. Die Wahrheit ist, Bürger, die legal bewaffnet sind, können Leben retten. Bürger zu entwaffnen ist keine Kriminalitätskontrolle. Das ist Untertanenkontrolle und das vorsätzliche Senken des Risikos für Verbrecher.

In einer Nachrichtensendung sagte ein Polizist zu den Sicherheitsmaßnahmen für das Rededuell von Schröder und Stoiber: „ Wir sind auf alles vorbereitet. Wir wissen nicht, wie die Bevölkerung reagiert“ Dieser Satz hat mich fassungslos gemacht. Er zeigt exemplarisch, welches Denken sich in Deutschland breitgemacht hat. Auf der einen Seite der Staat, auf der anderen die Untertanen, die man euphemistisch Bürger nennt. Nein, wir alle sind der Staat. Die Regierung und ihre Behörden sind unsere Deiner. Unser Staat, unser Gemeinwesen, in dem es sich zu leben lohnt, kann nur dann funktionieren, wenn sich alle daran beteiligen. Jeder kriminelle Übergriff auf einen Bürger ist auch ein Übergriff auf den Staat. Hier gilt es Widerstand zu leisten. Wer ernsthaft glaubt, diese Aufgabe zu 100% der Polizei übertragen zu können, kann nicht in Anspruch nehmen, ernstgenommen zu werden, denn sonst müßte in der Tat jeder Bürger seinen persönlichen Polizisten haben. Es ist an der Zeit, endlich über! diese Aspekte des legalen Waffenbesitzes zu diskutieren. Besonders die Fachpresse ist aufgerufen, hier Ihren Beitrag zu leisten. Wenn wir das Klischee von der „bösen Waffe“ akzeptieren und selbst nach dem Motto verfahren „hier die guten Sportwaffen, dort die bösen Gebrauchswaffen“, nützt das dem legalen Waffenbesitz auf Dauer wenig, da eben auch Sportwaffen Waffen sind. Erst wenn es gelingt, durch einen öffentlichen Diskurs Waffen zu entdämonisieren und als das darzustellen, was sie sind, nämlich einerseits durchaus Sportgeräte, gleichzeitig aber auch legitime Verteidigungsmittel gegen Gewalt und Repression, werden Bundesbürger auch in Zukunft legal Schußwaffen besitzen dürfen. Zugegeben ein langer und steiniger Weg. Vielleicht werden wir das Ziel am Ende dieses Weges nie erreichen. Aber wenn wir nicht endlich alle gemeinsam losmarschieren, ist jede Hoffnung vergebens.

Stoner

Rechtswidrige Amtswillkür im totalen Staat

Wehre den Anfängen!

Wie Sie sicher durch die Werbung in den Fachzeitschriften bereits erfahren haben, sollte die Börse im üblichen Rahmen stattfinden, d.h. auch mit dem Verkauf erlaubnispflichtiger Schußwaffen und Munition. Dies wurde uns von den Behörden in Leipzig jedoch urplötzlich untersagt. Daraufhin strebten wir ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Leipzig zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung an. Die Chronolgie unserer Bemühungen führen wir hier noch einmal auf:

Die sich seit September 2001 in Planung befindliche neue Börse sollte, obwohl wir schon vor Monaten Gespräche mit dem zuständigen Ordnungsamt führten und von dieser Seite mündlich vorab keinerlei Bedenken gegen die Veranstaltung angemeldet wurden, plötzlich nach den schrecklichen Ereignissen in Erfurt untersagt werden. Nur über Umwege (durch Information eines Ausstellers der Waffenbranche) erfuhren wir von dem Vorhaben der Behörden. Da wir bei allen anderen unserer Veranstaltungen immer ein sehr enges Verhältnis zu den Ordnungsbehörden führen, genießen wir einen exzellenten Ruf als Veranstalter. Verwundert über dieses plötzliche Umschwenken führten wir Telefonate mit dem Ordnungsamt und der Waffenbehörde Leipzig. Deren Sachbearbeiter zeigten sich genauso verwundert über die dienstliche Anweisung, welche von Bürgermeister Holger Tschense, seines Zeichens Deinstherr der Ordnungsbehörde, angeordnet wurde. Es bestand seitens der Behörden jedoch keine Möglichkeit der Einlenkung, obwohl es sich hierbei zweifelsfrei um Rechtsbeugung bei bestehendem Waffenrecht, sowie Amtswillkür handelt. Die Maßnahme war die telefonische Untersagung des kompletten Waffenverkaufs, d. h. auch des Verkaufs freier Waffen, sowie Hieb- und Stoßwaffen. Eine Ausnahmebewilligung nach § 38 des Waffengesetzes sollte nicht erteilt werden. Dies hätte das komplette Aus der Veranstaltung bedeutet.

Durch weiterführende Telefonate mit dem Büro des Oberbürgermeisters Wolfgang Tiefensee, des Bürgermeisters Holger Tschense und der Ordnungsbehörde wurde uns mittlerweile, nach massiver Androhung von Schadensersatzklagen und einstweiliger Verfügung, die Genehmigung für den Verkauf von Hieb-, Stoß- und freien Waffen erteilt.

Am 10.6.2002 haben wir beim Verwaltungsgericht Leipzig einen Eilantrag einer einstweiligen Verfügung zur Erteilung der Genehmigung zum Verkauf von Schußwaffen und Munition eingereicht. Unser Anwalt und wir sahen diesem Verfahren sehr gut entgegen und hofften, bis spätestens Ende dieser Woche mitteilen zu können, daß die Genehmigung erteilt wird und die Veranstaltung in dem von uns ursprünglich geplanten Rahmen stattfindet. Wir scheuen keine Kosten und Mühen, um unseren Händlern und Besuchern weiterhin eine seriöse Plattform zur Ausübung Ihres Geschäftes, Hobbies oder Sports zu bieten. Des weiteren distanzieren wir uns von der Treibjagd, die seit dem 26.4.2002 von vielen Medien und Ordnungsbehörden betrieben wird. Wir distanzieren uns gleichermaßen von der Darstellung als schießwütige Rambos oder verkappte Neonazis. Nach langjährigen Erfahrungen mit unseren Veranstaltungen stellen wir als Organisator vielmehr fest, sowohl die Händler als auch die Besucher sind gesetzestreue und loyale Bürger. Wir als Bürger haben einen Anspruch auf unser Recht, das uns laut Grundgesetz auch zusteht. Aus diesem Grund wehren wir uns auch immens gegen die Art und Weise der Rechtsbeugung, wie sie im Moment immer mehr betrieben wird.

Am 20.06.2002 um 15.26 Uhr wurde uns per Fax der Beschluß des Verwaltungsgerichts Leipzig mitgeteilt. Die Klage seitens der KreMess Agentur und der Waffenhändler (als Musterbeispiel der Antrag der Firma Schwaben Arms Rottweil aus Hochhalden) wurde abgelehnt!

Wenn Sie die Begründung der Ablehnung, die Sie im Anhang finden, lesen, kommt man zu dem Schluß: Wahret den Anfängen! Denn wenn man die Begründung genau liest, und die Sachlage weiter in Richtung Zukunft betrachtet, können demnächst auch keine Waffen mehr in Schaufenstern oder Zeitungen angeboten werden, weil man damit, laut Begründung des Verwaltungsgerichtes, Personen anreizen könnte, sich für Schußwaffen zu interessieren. Wenn dies Schule macht, werden in absehbarerer Zeit in Deutschland weder Waffen- noch Jagdbörsen abgehalten werden können. Dies käme bei vielen Händlern einem Berufsverbot gleich. Aus diesem Grund werden wir auch nach Absprache mit der Firma Schwabenarms den nächsten Schritt zum Oberverwaltungsgericht Bautzen einleiten. Dort wird ein Eilverfahren beantragt werden und wir hoffen, am Anfang der kommenden Woche eine gute Entscheidung herbeiführen zu können. Sollte dieser Beschluß wiederum negativ ausfallen, werden wir uns auch nicht scheuen, das Bundesverwaltungsgericht einzuschalten. Sowohl die KreMess Agentur, als auch die Fa. Schwabenarms wird sich Schadensersatzklagen vorbehalten.

Wir möchten Sie bitten, von Ihrer Seite her im Interesse aller Waffenbesitzer und -händler an gegebener Stelle zu intervenieren und Ihren Einfluß geltend zu machen. Denn diese Entscheidung betrifft nicht nur die Veranstaltung in Leipzig, sondern wird maßgeblich für alle zukünftigen Veranstaltungen gewertet werden.

Für Vorschläge und Unterstützung Ihrerseits sind wir und unsere Aussteller dankbar. Dies ist kein Zeitpunkt für Alleinkämpfe, alle müssen an einem Strang ziehen und Solidarität zeigen, damit geltendes Recht in Deutschland auch umgesetzt wird und Rechtsbeugung keine Chance hat.

Wir bitten nochmals um Beachtung des als Anlage beigefügten Urteils.

Wir, die Waffen- und Militariabörsenveranstalter, wehren uns gegen Amtswillkür und Rechtsbeugung! Die erste Waffen- und Militariabörse Leipzig auf dem AGRA-Messepark-Gelände findet vom 28. bis 30. Juni 2002 statt!

Mit freundlichen Grüßen, Klaus Schwaiger

Anlage, Kopie an: Caliber, Visier, DWJ, Wild + Hund, Waffen-Online, Kimme und Korn, BDMP, BDS, DSB, Forum Waffenrecht, VDB

Unsere Freiheit ist gefährdet.

Wacht auf!

Offener Briefe an Cem Özdemier

Also, nachdem mir mal wieder dieses und jenes zu Ohren gekommen ist, noch mal ein paar Neuigkeiten. Die ganze Chose mit der Novelle geht jetzt weiter. Nachdem die InnenAusschußsitzung im Bundestag ein Licht in der Dunkelheit war, kann man das von der Bundesratssitzung nicht so unbedingt sagen.

Es zeichnet sich ab, die Herren B. aus NRW und Ö aus BW wollen einen erneuten Generalplan zum Ziel bringen:

Zunächst einmal sollen ganz klar die Großkaliber-Verbände extrem geschwächt werden. Hier werden erneut die Forderungen, die im Bundestag eigentlich abgelehnt wurden im Bundesrat auf Länderebene ins Spiel gebracht (Waffen/Munition im Verein aufbewahren, Vorderschaftrepetierer verbieten, Psychotest, Sportordnungen müssen von den Behörden genehmigt werden, entschädigungslose Enteignung und all die anderen Auswüchse...).

Kollege B aus NRW schlägt hier wieder voll zu und beeinflußt über die Herren Staatssekretäre Körper und Schapper massiv die Ländervertreter (manche spielen allerdings freiwillig in der Behrens-Kapelle mit, z. b. Sachsen, Thüringen, etc). Nachdem Niedersachsen (Erzengel Gabriel) den Anstoß liefern sollte, ist das ganze jetzt von Bayern übernommen worden (ja wirklich, hat sich was mit dem "Land Of The Free", prost Herr Stoiber), d.h. Bayern will diverse Verschärfungsvorschläge einbringen um dann den Rest am 31.05.2002 in der Bundesratssitzung zu überzeugen.

Wenn das dann gelingt, soll es zwischen dem 10.06.2002 und 14.06.2002 dem VermittlungsAusschuß vorgelegt werden und danach am 21.06.2002 im Bundesrat die erste Runde im Gesetzgebungsverfahren drehen. Soweit die Planungen der Beteiligten.

Nun, dies ist aber nur ein Teil des Generalplans Behrens/Özdemir. Meister Behrens hat schon mit Mr Ö verabredet, daß, wenn Mr Ö mal nicht auf den Berliner Promi- und Polit-Partys zugegen sein muß, er die weiteren Maßnahmen mit Vehemenz für die nächste Legislaturperiode (JA, NACH DER WAHL!) bei den Ländervertretern einbringen will. Neben allen weiteren hinlänglich aus der Vergangenheit bekannten Träumereien des heiligen Skt. Behrens, soll es dann auch den Kleinkaliberdisziplinen an den Kragen gehen. Wer dann nicht in einer Leistungsgruppe der Bundeswehr schießt, braucht über den Schießsport nicht mehr nachdenken!

Das Ganze zielt darauf, daß die dummen Schützen und die böse Waffenlobby ja NACH DER WAHL das Ziel aus den Augen verlieren werden und DANN wieder willenlose Opfer sein werden.

Es ist unseren beiden Verschwörern des reinen Glaubens auch völlig egal, wer dann regiert (nunja, Mr. Ö glaubt schon, dabei zu sein). Man wird sich dann halt wie schon in der Vergangenheit von Mr B aus NRW praktiziert, über den Willen der gewählten Volksvertreter hinwegsetzen, hat ja schon viele Jahre so geklappt (bemerkenswert ist doch, daß der vorletzte Waffenrechtsnovellierungsversuch von Mr. B gekippt wurde, indem er einfach soviel Müll reinschreiben ließ, daß gar nicht novelliert werden konnte).

Ich frage mich immer öfter, welche Leichen wohl die maßgeblichen Leute bei Mr. B im Keller vergraben haben, der Mann ist eigentlich von rechts wegen schon lange untragbar, wird aber immer wieder gedeckt.

Was ist jetzt für uns zu tun? Zum einen sachlich aber bestimmt vor allem auf unsere Ländervertreter incl. deren Innenministerien Einfluß nehmen. Schreibt
ihnen, ruft sie an und macht ihnen klar, daß wir das so nicht hinnehmen. Fragt sie, ob sie sich alle darüber im klaren sind, daß sie nur die Marionetten des Puppenspielers Mr. B sind (der sich ja sogar schon in der Vergangenheit über die Politiker lustig gemacht hat: "......ich hab schon so viele Politiker kommen und gehen sehen, die können mir gar nichts ...").

Zum anderen, hier noch einmal mein Aufruf aus dem Forum. Wir brauchen einen starken Großkaliberverband BDS, stark heißt, mit großen Mitgliederzahlen am besten jenseits der 100.000 Mitglieder. Der DSB vertritt den Großkalibersport NICHT mehr, da braucht man nicht zu diskutieren, DAS IST FAKT!

Inzwischen WISSEN wir alle, daß dies der einzige Verband ist, der sich vehement für unsere Interessen eingesetzt hat und noch einsetzt. Doch, nur ein an Mitgliedern starker BDS wird von den Politikern genügend zur Kenntnis genommen, ist dann auch ein Machtfaktor des mündigen Großkaliberschützen in Deutschland!

Der BDS ist dabei, einen Wechsel in denselben bzw. eine Doppelmitgliedschaft (BDS und jeder andere beliebige Verband) sehr zu erleichtern. Das geht bis zu den Aufnahmegebühren bzw. Mitgliedsbeiträgen für dieses Jahr.

Es ist High Noon, es ist JETZT zwingend erforderlich zumindest eine Zweitmitgliedschaft beim BDS zu haben. Wir sollten alle den BDS jetzt richtig stark machen, denn damit machen wir uns stark.

Auch Anfragen und massive Kritik selbst von großen DSB-Vereinen haben Herrn Ambacher kalt gelassen, er wird definitiv GK opfern (aber damit nichts gewinnen)!

Zusammenschlüsse der Verbände sind in der Schnelle nicht zu machen (leider, ist aber definitiv so), ein BDS-Antragsformular ist aber schnell ausgefüllt!

Sollten hierbei Schwierigkeiten in den einzelnen Ländern auftreten, kann man sich immer an die zentrale Geschäftsstelle des BDS wenden.

Denkt dran, nur ein starker, weil großer BDS kann uns jetzt noch retten!

Gruß, Hans-Joachim

Der Staat bedroht die eigene Freiheit

in Deutschland

Nur wenn es gelingt aus der Masse 3,6 Millionen legaler Waffenbesitzern (mit Angehörigen sind das immerhin 5 Millionen Wählerstimmen!) eine gebündelte Kraft zu bilden, wird der Waffenbesitz in Deutschland überleben können. Die amerikanische NRA beweist seit Jahren eindrucksvoll, wozu eine solche Bewegung materiell, und somit auch politisch in der Lage ist. Dies setzt allerdings zwei Dinge voraus: Zum einen das Bewußtsein für die eigene zahlenmäßige Größe und die damit verbundene Möglichkeit, über Wählerstimmen entsprechend politischen Druck auszuüben. Zum anderen bedarf es natürlich der vielbeschworenen Einigkeit. Denn Einigkeit macht stark, aber nur wenn sich alle einig sind!

Lassen Sie mich eines in diesem Zusammenhang ganz deutlich sagen: Kein Waffengegner ist für uns so gefährlich, wie die Uneinigkeit, Ignoranz und profilneurotische Selbstsucht in unseren eigenen Reihen!

In unserer Gesellschaft geht es schon lange nicht mehr nur Schußwaffen. Tatsächlich steht viel mehr auf dem Spiel: Großbritannien muß uns insofern eine (letzte) Warnung sein: Nicht nur, daß in diesem Land sämtliche Faustfeuerwaffen verboten wurden. Damit einher ging eine permanente und systematische Beschneidung des Notwehrrechts mit bestimmten Waffenarten. Hinzu kommt die allgegenwärtige Präsenz von Überwachungskameras im öffentlichen Bereich. Inzwischen fordern die britischen Vollzugsbehörden sogar Gesetze, die die Überwachung des gesamten privaten sowie gewerblichen E-Mail- und Telefonverkehrs ermöglichen. Darüber hinaus sollen diese gesammelten Daten auf sieben Jahre hinweg gespeichert werden. Abgerundet wird dieses Gesamtbild durch das Verbot, Kurzwaffen auf den Titelseiten von Waffenmagazinen abzubilden. Wo werden solche Entwicklungen enden? Führt man den Gedankengang folgerichtig zu Ende, ist die Antwort einfach: Das Ergebnis wird der gläserne, entrechtete und entwaffnete Bürger sein, der darauf hoffen muß, daß der allmächtige Staat ihn vor bewaffneten Kriminellen schützt. Das aber kann er nicht. Polizei kommt immer erst nach der Tat.

Kampfansage

"Was Jagdgegner jahrzentelang nicht geschafft haben, EIN IRRER HAT ES ERREICHT." Nein Jannis, nicht EIN Irrer hat das erreicht. Wir sind auf dem Weg in einen anderen Staat. Einen totalitären Staat, in dem jeder Bürger vollkasko versichert ist, in dem Eigenverantwortung und Eigeninitiative unerwünscht sind, in dem der Bürger gegängelt und kontrolliert wird. Auf diesem Weg sind wir schon sehr weit fortgeschritten. Denk mal an die Forderung, daß die Behörde jederzeit und ohne Anmeldung und ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl Deine Wohnung betreten darf, weil Du legaler Waffenbesitzer bist.

Wärest Du ein illegaler Waffenbesitzer, oder ein Terrorist, oder ein sonstiger Schwerverbrecher, Dürfte sie das NICHT !!!!

Detlef Riechert, Quelle http://www.wild-web.net/wwd/formember/apboard/thread.php?id=537

Wer glaubte, der vom Bundeskabinett am 11. Juli 2001 verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts würde endlich die nötige Klarheit und Sicherheit für Jäger, Sportschützen, Munitions- und Waffensammler bringen, sieht sich betrogen. Mit seinen Verschärfungen ist er ein unglaublicher Schlag ins Gesicht von über zwei Millionen legalen Waffenbesitzern! Der verantwortliche Ministerialrat Jürgen Brenneke im Bundesinnenministerium hat durch versteckte Fallstricke, große Ermessensspielräume sowie bürokratische Regelungswut in geradezu perfider Art ein Instrument geschafen, daß es den Verwaltungsbehörden jederzeit erlaubt, den legalen Waffenbesitz in Deutschland zu beschneiden. Zudem arbeitet er dem Vernehmen nach bereits an einer Verwaltungsvorschrift. Danach soll revierlosen Jägern höchstens drei, Jagdausübungsberechtigten maximal fünf Langwaffen zugestanden werden. Wer so seine Vorurteile gegenüber Waffen dokumentiert, verletzt die jedem Beamten obliegende Pflicht zur Objektivität. Diesem Treiben haben Innenminister Schily und seine beiden Staatssekretäre Körper und Schapper bislang tatenlos zugesehen!

Mit Paragraph 44 Absatz 3 steigen die Waffengegner wider jedes sachliche Argument in den ,,temporären Waffenbesitz" ein: Während bislang das Bedürfnisprinzip nur Für den Waffenerwerb angewendet wurde, gilt es zukünftig auch bei Wegfall des Bedürfnisses etwa durch Krankheit, Auslandsaufenthalt oder Alter. Das Behalten von Waffen stellt also die Ausnahme dar. Diese Regelung geht mit einer Begründung zu Paragraph 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze) einher, wo es wörtlich heißt: ,, ...Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden ..." Und an anderer Stelle: ,, ...kann...nicht auf das Bedürfnisprinzip verzichtet werden, Für das das Bundesverwaltungsgericht...den treffenden Grundsatz geprägt hat: so wenig Waffen wie möglich ins Volk..." Diese Formulierungen enthalten Gedankengut wie es aus faschistischen und kommunistischen Staaten bekannt ist. Dort muß der Staat seine bewaffneten Bürger fürchten (siehe unten >> Waffen im Volk sind ein Frage der Demokratie <<)! Von dem eigentlichen Problem in Deutschland, dem illegalen Besitz von etwa 20 Millionen Waffen, liest man im neuen Entwurf nichts. Stattdessen soll der gesetzestreue, auf Zuverlässigkeit geprüfte Jäger zum lebenslang kontrollierten, gegängelten Subjekt degradiert werden, nur um der Öffentlichkeit eine Erhöhung der inneren Sicherheit weiszumachen. Die einzige vernünftige Regelung stellt die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition dar.

Alle Gespräche hinter verschlossenen Türen (u. a. vom Forum Waffenrecht) haben offensichtlich nichts gebracht. Ich halte es für pure Illusion, wenn jemand glaubt, daß sich jetzt noch wesentliche Änderungen in diesem völlig mißratenen Gesetzentwurf erzielen lassen. Angesichts der äußerst knappen Zeit (der Bundesrat soll ihn schon am 27. September erörtern) bleibt nur die Möglichkeit, an die Abgeordneten des Bundestages heranzutreten. Schreiben Sie Ihren zuständigen Volksvertreter an, die Adressen finden sie unter http://www.bundestag.de. Ein drohender Stimmenverlust wäre für die rot-grüne Regierung das einzige Argument, den jetzigen Waffengesetzentwurf zu den Akten zu legen.

Machen wir alle gemeinsam Druck, dies ist unsere letzte Chance!

Ihr
Dr. Peter Mank
Quelle: Jäger Nr. 9, September 2001
Dr. Peter Mank ist Jagd-, Sportwaffen und Munitionshesetellerverbandspräsident und

Waffen im Volk sind ein Frage der Demokratie

Zu wissen, rechtschaffende, frei Bürger besitzen Waffen, löst bei vielen Politikern und Beamten Angst und Schrecken aus. Woher rührt deren Furcht vor dem eigenen Volk? Schlechtes Gewissen? Gedanken eines Österreichers zu einer seltsamen Erscheinung moderner Demokratien.

Auf dem Höhepunkt der Waffenhysterie schreckten Waffengegner die Öffentlichkeit mit der Meldung, in Österreichs Haushalten gäbe es weitaus mehr Waffen als bei Exekutive und Bundesheer zusammengenommen. Die meisten Medien äußerten sich „pflichtschuldig“ entsetzt und besorgt. Politiker aller Farbschattierungen entwickelten schleunigst gesetzliche Strategien gegen diese vermeintliche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit. Ein neues Glied in der Argumentationskette gegen den privaten Waffenbesitz war geschmiedet.

Eine Frage der Demokratie

Ist es wirklich bedenklich und gefährlich, wenn Bürger Waffen besitzen? Geht vom privaten Waffenbesitz Gefahr aus? Leben die Menschen sicherer, wenn ausschließlich staatliche Behörden Waffen führen? Sind zahlreiche Waffen in privaten Haushalten ein Alarmzeichen? Natürlich wurden all diese Fragen bei uns nie ernsthaft diskutiert. Schlagworte und sogenannte „Factoids“ - also plausibel klingende, aber falsche Behauptungen - waren das Rüstzeug der Waffengegner. Zwei simple geistige Strickmuster genügten: Die plumpe Gleichsetzung „Waffe = Gefahr“ einerseits und andererseits die Einteilung in: „staatliche Waffen = gut, private Waffen = schlecht“. Vorurteile vertragen keine Diskussion. Unsere Patentdemokraten haben immer Lösungen, ob diese auch richtig sind, ist unbemerkenswert. Die Diskussion um die Waffen ist aber keineswegs eine Diskussion um die Sicherheit, sondern es geht wirklich um unsere Demokratie. Leider wurde die Auseinandersetzung um das Waffengesetz allzulange geführt, indem man sich gegenseitig Kriminalstatistiken - von Seiten der Waffengegner meistens falsche - an den Kopf geworfen hat. Der Lösung der Frage, warum Menschen Waffen haben wollen, ist man dadurch nicht näher gekommen. Tatsächlich geht es um die Demokratie. Wenn das Volk herrschen soll, muß es dazu in der Lage sein. Zu wissen, der Herrscher verfügt über Waffen, der Beherrschte nicht, stand am Anfang aller modernen Demokratiebewegungen. Absolutismus kommt ohne Volksbewaffnung, Pressefreiheit, ohne Gewaltenteilung, ohne Grund- und Freiheitsrechte aus. Ohne Verankerung aller dieser Rechte in der Verfassung lebten wir heute noch im Zeitalter des absoluten = undemokratischen Herrschens. Die Geschichte wäre eine gute Lehrmeisterin. Sie hat nur sehr schlechte Schüler. Die Mahnung des österreichischen Altbundeskanzlers Kreisky, aus der Geschichte zu lernen, wurde nicht einmal von ihm selbst beherzigt. Unsere modernen Geschichtsdeuter - auch Kreisky gehörte dazu - lernen nämlich immer nur das aus der Geschichte, was ihnen in den Kram paßt.

Freiheit nur mit Waffen im Volk

Sieht man sich die Geschichte des Waffenrechts unvoreingenommen an, wird alles ganz einfach. Zu allen Zeiten nämlich gab es das unabdingbare Prinzip: Freie Bürger dürfen Waffen besitzen. Manchmal sind sie sogar dazu verpflichtet. Unfreie oder Sklaven müssen waffenlos bleiben. Von Waffen hält man sie fern. Werden Sklaven mit Waffen ausgestattet, also etwa Gladiatoren oder Kriegssklaven, werden ihnen nach der Aufgabe die Waffen wieder weggenommen. Auch bei Soldaten, die zum Kriegsdienst gepreßt werden, verfährt man nicht anders. Spartacus blieb ein Einzelfall. Folgerichtig mußte natürlich unter dem Banner der Freiheit und der Gleichheit jedem freien Bürger der freie Besitz von Waffen gewährleistet sein. Für die Bewahrung der Freiheit schien der Waffenbesitz unerläßlich. Die Väter der modernen demokratischen Verfassungen haben das auch so verstanden. Freiheit und freier Waffenbesitz waren für sie untrennbar miteinander verbunden. In vielen Verfassungen, die vom Ende des 18. Jahrhunderts an entstanden sind, finden sich daher auch Bestimmungen, die dieses grundsätzliche Recht festschreiben. Sogar für die österreichischen Sozialisten war noch im ausgehenden 19. Jahrhundert klar, daß es Freiheit und Selbstbestimmung ohne Waffenbesitz nicht geben kann. Wir finden daher die Forderung nach „Volksbewaffnung" im Hainfelder Programm der Sozialisten. Das ist aber lange her. Man war der Macht noch sehr fern. Freiheit und Verantwortung des Volks hatten, anders als heute, noch einen Höhen Stellenwert.

Die Zeiten haben sich geändert. Von diesen ursprünglichen, demokratischen Freiheitsidealen ist nicht viel geblieben. Im Europa des 20. Jahrhunderts haben Kommunismus, Nationalsozialismus und Faschismus nichts davon übergelassen. Diktatur und Totalitarismus etablierten sich immer über die Kontrolle der Rechtschaffenden, Medien und der Kommunikationseinrichtungen, aber vor allem über Waffenverbote für Privatpersonen. Dürften die Untertanen ihre Waffen behalten hätte kein Unrechtsregime schließlich Bestand. Man kann sich nicht vorstellen, daß wohlbewaffnete Menschen dazu gebracht werden können, Viehwaggons zu besteigen, Soldaten natürlich ausgenommen. Am Ende dieser Schrecknisse wurden die meisten Rechte - wenn auch vorsichtig und zaghaft - wieder eingeführt. Das Recht des freien Waffenbesitzes hat man (Österreich war bis 1996 eine rühmliche Ausnahme) ganz gern vergessen. Verfassungsmäßig nicht garantierte Rechte haben leider auch in Demokratien die Tendenz, allmählich zu schwinden. Vor allem Deutschland und England sind Musterbeispiele dafür, wie mit fadenscheinigen, falschen Argumenten grundlegende Bürgerrechte einfach kassiert werden, ohne daß sich Widerstand regt. Das Trauma des Kriegs hat viele Menschen vergessen lassen, daß nicht die privaten Waffen, sondern die Waffen in staatlicher Hand die Blutwerkzeuge gewesen sind. „Waffen weg“ bedeutet immer auch „Rechte weg“; das ist heute nur den wenigsten bewußt.

Bewaffnete Bürger = Grundlage jeder Demokratie

Die Angst der Regierenden vor dem eigenen Volk ist groß. Sonst würde man es nicht entwaffnen wollen. Kaiser Franz Josef, heute gern als Despot verleumdet, kam ohne Leibwächter aus. Demokratische Kanzler und Minister bewegen sich neuerdings nur mehr hinter den lebenden Mauern guttrainierter und hochbezahlter Personenschützer. Ein deutscher Außenminister, der sich unbeholfen die Schutzweste über den Armanianzug schnallt, ist nicht nur eine lächerliche Figur, sondern das Symbol einer neuen, bürgerverachtenden Herrscherkaste. Ein Innenminister, der vor nicht allzulanger Zeit der Terrorszene gefährlich nahegekommen ist, zerbricht sich den Kopf darüber, wie man unbescholtenen Leuten den Zugang zu legalen Waffen noch weiter erschweren könnte. Einer der jüngsten deutschen Waffengesetzentwürfe bekannt sich unverfroren zum falschen, weil undemokratischen, Grundsatz: „So wenig Waffen wie möglich sollen ins Volk“. Wäre das deutsche Volk nur klug genug, erkennte es daraus die Geringschätzung, die dem wahren Souverän der Demokratie, dem Volk nämlich, von seinen eigenen Politikern entgegengebracht wird.

Unter dem widersinnigen Motto „Legale Waffen - nein, illegale Waffen - ja!“ scheinen alle modernen Waffengesetze zu stehen. Man beschäftigt sich mit dem braven Mann und vergißt darüber den Verbrecher. In diesem Klima hat der bewaffnete Bürger natürlich keinen Platz. Wer für sich selbst elitäre Sicher heitsmaßnahmen fordert, koste es was es wolle, hat kein Verständnis für die vielzitierte „Pistole im Nachtkastel“. Wer sich bei jeder grausigen Untat bloß mit der Psyche des bedauernswerten Täters beschäftigt, ist entsetzt, wenn sich jemand verteidigen möchte.

Der bewaffnete Bürger ist ein selbstbewußter Bürger. Er weiß, daß er sich nicht jederzeit oder nicht in allen Lagen auf rechtzeitige staatliche Hilfe verlassen kann. Der bewaffnete Bürger ist ein verantwortungsbewußter Bürger. Er weiß, daß er Rechte, aber auch Pflichten hat. Der bewaffnete Bürger ist die Basis unserer Demokratie. Er weiß, daß man Rechte nur bewahrt, wenn man auch bereit ist, sie zu verteidigen. Der bewaffnete Bürger will keine Privilegien, er will bloß sein Recht. In den Augen moderner Politiker ist der bewaffnete Bürger daher ein Auslaufmodell. Unbequeme und selbstbewußte Untertanen passen nicht so recht in die Vorstellungswelt derer, die zwar ihre Macht gern aus den Händen des Volks entgegennehmen, aber nur ungern etwas von ihrer Macht abgeben.

Waffenzahl mißt Demokratiegüte

Wir kommen dazu, die eingangs gestellten Fragen zu beantworten: Natürlich ist unbescholtener Bürger Waffenbesitz nicht gefährlich. Vom privaten Waffenbesitz geht keine Gefahr aus. Wäre dem so, müßte in Staaten wie Österreich oder der Schweiz - einem Land, wo jeder Milizsoldat sein Sturmgewehr mit Munition zu Hause verwahrt ein Großteil der Bevölkerung ausgerottet sein und blutige Anarchie herrschen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Kriminalitätsrate in den USA ist auch nicht auf die liberale Waffengesetzgebung zurückzuführen; im Gegenteil: Seriöse Untersuchungen beweisen die kriminalitätsdämpfende Wirkung liberaler Waffengesetze. Wenn ausschließlich staatliche Behörden Waffen besitzen, leben die Bürger leben auch keineswegs sicherer. Wer Geschichte wirklich gelernt hat, weiß, gerade die blutigsten Diktaturen nahmen den Bürgern erst einmal ihre Waffen. Nur so kann ein staatliches Gewaltmonopol zum staatlichen Verbrechensmonopol werden. Konzentrationslagern mögen sicher gewesen sein - allerdings nur für die bewaffnete Wachmannschaft. Viele Waffen in privater Hand sind ein zuverlässiger Zeiger demokratischer Güte eines Staatswesens. Despotien und totalitäre Staaten erkennt man nämlich daran, daß praktisch keine privaten legalen existieren. Die Österreicher müßten daher stolz darauf sein, daß die Bürger mehr Waffen als Polizei und Militär besitzen.

Der bewaffnete Bürger schuf die frühen demokratischen Staaten Athens und des alten Roms. Als deren Bürger ihre Waffen verloren und nur noch Soldaten Waffen besaßen, war es auch mit diesen Demokratien vorbei.

In den Köpfen der bewaffneten Bürger wurde die Idee von der Freiheit und Gleichheit geboren. Die Geschichte dieser Idee kennen wir. Von der französischen Revolution und den bürgerlichen Revolutionen in den anderen europäischen Ländern führte der Weg nur zu oft in die Despotie. Waffen zu verlieren bedeutete aller Rechte zu verlieren. Wir, die bewaffneten Bürger Österreichs, haben unsere Lektion aus der Geschichte gelernt. Wir leisteten Widerstand und deshalb auch unsere Waffen behalten. Wir bewahren aber nicht nur unser Eigentum, unsere Rechte und Würde. Was wir damit für die Demokratie getan haben, werden vielleicht erst unsere Kinder zu schätzen wissen. Auch für unsere Kinder soll gelten: Alle Macht dem Volke! Waffen im Volk gewährleisten dies!

Dr. G. Zakrajsel
Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich

Quelle: Jäger Nr. 9, September 2001
Wenn Sie auch Ihr Meinung zu diesem Thema äußern möchten, schreiben Sie:
Jahr Top Special Verlag, Redaktion Jäger, Jessenstraße 1, 22767 Hamburg.

Schurken wollen uns entwaffnen

Mich erreichte nach den Septemberattentaten 2001 eine Nachricht, deren Inhalt sehr zu denken gibt: Erinnert Ihr Euch an die ,,Kleinwaffenkonferenz" in New York? Nichtstaatliche Organisationen (NGO) mit einerseits z. T. zweifelhaften Mitgliedern und andererseits schier unerschöpflichen Geldmitteln versuch(t)en damit über die UNICEF ihre Forderung, weltweit private Handfeuerwaffen zu verbieten, durchzusetzen. Nach dem jüngsten Aufleben des Terrors erscheint nun manches in neuem Licht. Denkt mal nach,

Denkt mal nach!

Ein Schelm ist, der hier Böses denkt! Ein Dummkopf ist, der nicht merkt, wie sich Westen an seiner eigenen christlich-moralischen Friedenliebe (Bergpredigt...) selbst ins Grab stoßen soll! Also bewaffne Dich!

Beifall für die Seite

Sehr geehrter Herr Möller,

ich bin eben durch Zufall auf ihre Website gestoßen, nachdem ich versucht hatte mich im Internet über das aktuelle Waffenrecht zu informieren. Besonders hat mir der Link *Alle Macht dem Volke* gefallen. Ich möchte Ihnen mit meiner Mail nur kundtun, daß ich voll hinter Ihrer Meinung stehe.

Kein Mensch, kein Polizist, kein Gesetz und schon gar kein Politiker kann mich, meinen Besitz und meine Liebsten um mich herum so schützen wie ich da tun würde, denn ich würde mit Leib und Seele dafür kämpfen. Ich möchte nicht *hinterher* vor den Trümmern meiner Behausung stehen, meiner vergewaltigten Frau in die verheulten Augen schauen und achselzuckend denken: „Hätte ich doch nur eine Kanone gehabt, dann hätte ich der Drecksbande die Eier weggeschossen!”

Daß sich Regierungen vom Volk entfernen, ist in der Geschichte dieses Planeten nicht einmalig und gerade in Zeiten wie diesen, in der sich Politiker schamlos am Geldtopf der Allgemeinheit bedienen, wird diese Tendenz immer deutlicher spürbar. Bewaffnet bzw. bestens geschützt sind sie ja schonmal. (Übrigens habe ich diese Tatsache bis zum Durchlesen des o. g. Artikels noch nie so betrachtet).

Ich hoffe nun, ihre Seite wird nicht in absehbarer Zeit von staatlicher Seite wegen Staatsfeindlichkeit geschlossen oder gesperrt, denn sie war für mich äußerst informativ. Weiterhin auch viel Erfolg im Kampf für liberalere Waffengesetze (obwohl ich der festen Überzeugung bin, daß es diese Gesetze in Deutschland nicht geben wird. Dazu hat unsere Regierung schon viel zu viel Angst vor dem eigenen Volk)

Sascha Saul, Donnerstag, 30. Dezember 2004 18:10

E.L.F.-Forderungen an ein modernes Waffenrecht

Das Waffengesetz in seiner aktuellen Fassung hat sich stellenweise als unbrauchbar und kontraproduktiv erwiesen. Besondere Schwierigkeiten liegen in der nicht vorhandenen Verwaltungsvorschrift, der unterschiedlichen Auslegung in verschiedenen Bundesländern und Kreisen, bis hin zum offenen Rechtsbruch und in schikanös ausgeuferten und weiter ausufernden Bedürfnisnachweisverlagen gegenüber Schützen. Die europäische Legalwaffen-Föderation hat daher einen Katalog an notwendigen Änderungen im Waffenrecht erstellt, dessen Durchsetzung keine Schwierigkeiten der inneren Sicherheit bringen würde, durch den jedoch viele der sinnlosen Beschränkungen im deutschen Waffenrecht auch in Hinblick auf ein mehr den EU-Vorgaben angepaßtes Waffenrecht entfallen würden.

Als besondere Ärgernisse sollten folgende Punkte in einem neuen WaffG. daher folgendermaßen geregelt werden.

  1. es gibt keinen rationalen Grund, unbescholtenen und sachkundigen Bürgern den Besitz von Schußwaffen zu verbieten. Alle internationalen Erfahrungen beweisen, daß Waffen in den Händen von unbescholtenen und sachkundigen Bürgern keine Gefahr darstellen. Staaten mit liberaler Waffengesetzgebung, wie Österreich, oder auch die Schweiz haben damit keine Schwierigkeiten, warum sollte Deutschland eines haben? Bürgerfeindliche Grundsätze wie „Waffen sind Gegenstände, mit denen der Staat gegen Bürger vorgeht“ oder So wenig Waffen wie möglich ins Volk“ sind Relikte aus dunkelbraunen Zeiten und als solche einer modernen rechtsstaatlichen Demokratie unwürdig.

  2. Die Nachweise eines Bedürfnisses sind in ihrer Art her zur bloßen Schikane ausgeufert und müssen auf ein normales Maß zurückgenommen werden.
    Ein Bedürfnis zum Erwerb einer Schußwaffe gilt als nachgewiesen, wenn der Bürger

    an einem zugelassenen Jagdkurs teilnimmt, oder eine Jägerprüfung bestanden und mindestens einen Jagdschein gelöst hat. Der Jagdschein sollte wie bis 1.4.2003 weiter als Erlaubnis, eine Kurzwaffe zu führen, sofern man jagdlich unterwegs ist, gelten.

    Mitglied eines Schießportvereins ist

    den Schießport (nachgewiesen durch Quittung oder Schießbuch) auf Mietständen ausübt

    Aufgrund einer schriftlichen Ausarbeitung nachweist, ein bestimmtes Thema als Sammler zu bearbeiten

    Schußwaffen zum Selbstschutz im Hause oder den eigenen Geschäftsräumen bereithalten will.

    Schußwaffen nach besonderer Schulung und Haftpflichtversicherung im Verteidigungsschießen verdeckt in der Öffentlichkeit führen will.

    als Reservist Waffen zum Übungsschießen verwenden will

    Waffen aus legalem Besitz erbt.

    Mehr und weitere Einschränkungen hinsichtlich des Bedürfnisnachweises sind nicht notwendig und auch nicht durch die Eu-Feuerwaffenrichtlinie und ähnliche Eu-Regelungen erforderlich. Eine einmal legal aufgrund eines der obigen Bedürfnisse erworbene Waffe bleibt auf Dauer das grundgesetzlich geschützte Eigentum des Besitzers, es sei denn, seine Zuverlässigkeit wird durch ein rechtskräftiges Urteil oder durch amtsärztliches Gutachten hinfällig. Dieses Bedürfnis wird einmal durch Ausstellung einer WBK anerkannt, die WBK ist dann die fortwährende und unbeschränkte Erwerbsberechtigung für alle nicht explizit verbotenen Waffen beim Waffenkauf, der Eintrag der erworbenen Waffen muß binnen 4 Wochen erfolgen. Einzelne Bedürfnisprüfungen pro neuer Waffe sind als bürokratischer Ballast abzuschaffen.

  3. Munitionserwerb und Besitz ist für WBK-Inhaber ohne Beschränkung auf Art und Kaliber frei, ausgenommen verbotene Munition.

  4. Die Altersgrenzen im sportlichen Schießen haben einen verheerenden Einfluß auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Nachwuchses. Sie müssen drastisch gesenkt werden, bei Druckluft können sie problemlos gänzlich wegfallen. Wer auch in Zukunft Goldmedaillen im Biathlon will, darf den Nachwuchssportlern nicht die Chancen rauben.

  5. Das Verbot von Lampen, Nachtzielgeräten und Laserpointern im Bundesjagdgesetz reicht aus, um ihren jagdlich bedenklichen Einsatz im Sinne der Waidgerechtigkeit zu verbieten. Ein Verbot im WaffG ist nicht notwendig und kann daher aufgehoben werden.

  6. Das Verbot des „kampfmäßigen Schießens“ ist einmalig in der EU und sinnlos. Es hat zu entfallen. Stattdessen hat aufbauend auf dem Bedürfnisgrund „Selbstschutz“ für die Erteilung eines Waffenscheins eine Prüfung im Verteidigungsschießen bestehend aus Theorie, Recht und Praxis absolviert zu werden.

  7. Es ist einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig, Sportordnungen durch Behörden überwachen und genehmigen zu lassen. Die Sportautonomie wird hierdurch unnötig eingeschränkt, ohne daß es einen Gewinn der öffentlichen Sicherheit bedeutet. Die staatliche Kontrolle hat daher zu entfallen. Dazu sind §15 WaffG i.V.m. §§5-9 AwaffV zu streichen.

  8. Der kleine Waffenschein (KWS) für PTB-zugelassene Schreckschußwaffen hat sich als Flop erwiesen. Seine Wirkung auf die innere Sicherheit ist nicht gegeben. Er ist ein unnötiges Stück Bürokratie und muß wieder abgeschafft werden.

  9. Druckluftschußwaffen und ähnliche, deren Geschosse mit kalten Gasen angetrieben werden, sind in ihrer Leistung unnötig beschränkt. Diese im EU-Umfeld einmalige Regelung sollte schon im Hinblick auf eine Harmonisierung aufgehoben werden. Der Besitz dieser Waffen ist auch oberhalb der 7,5 Joule ohne Bedürfnisnachweis zu erlauben.

  10. Antike Waffen und deren Nachahmungen haben im Waffengesetz nichts zu suchen. Dies gilt sowohl für Hieb- und Stichwaffen allgemein, als auch für antike Feuerwaffen. Ihr Besitz ist unabhängig vom Bedürfnis auch für solche Waffen zu erlauben, die bisher noch WBK-pflichtig sind, wie z. B. mehrschüssige Perkussionswaffen und allgemein alle Waffen, für die keine Munition mehr fabrikmäßig erhältlich ist, wie Stiftzünderwaffen. Als Jahresmarke sollte das Jahr 1900 gewählt werden, alles, was älter ist, soll frei zu besitzen sein.

  11. eine Liberalisierung im Bereich Vollautomaten ist in bestimmten Bereichen ohne Gefahr für die innere Sicherheit möglich. Freie Waffen, wie in Punkt 8-10 genannt, stellen auch in Vollautoversion keine Gefahr dar. Ihr Besitz ist daher vom Vollautoverbot auszunehmen. Ebenso sollen Sammler und unter Umständen Reservisten davon auf besondere Prüfung ausgenommen werden.

    20. Juni 2005

Erschrecken

Carsten, (cc an Lutz)

nimm's mir nicht übel, aber ich habe kein Interesse daran, an einer Seite wie der von Lutz mitzuarbeiten. Ich habe zugegebenermaßen nicht alle Texte gelesen (dafür ist es einfach zu viel und kostet zu viel Zeit, die ich lieber in Dinge stecke, die mir wichtiger sind), aber einige Punkte, die mir in's Auge fielen, wecken nicht gerade Sympathien bei mir.

Davon mal abgesehen, daß ich ja ohnehin alles andere als ein Fan von Schußwaffen (zudem in privater Hand) bin, stößt es mir wirklich sauer auf, wenn Leute zitiert werden, die sich offenbar daran aufgeilen können, wenn sie erfahren, wieviele Opfer so ein "hervorragender deutscher Scharfschütze" im Schnitt eliminiert hat, bevor ihn dann selbst jemand kaltgestellt hat: Krieg

Ich möchte auch nicht dazu beitragen, Argumente dafür zu verbreiten, warum "das deutsche Volk Waffen braucht": Alle_Macht_dem_Volke, weil ich nämlich ein entschiedender Gegner von privatem Waffenbesitz bin, solange der potenzielle Besitzer nicht deutlich gemacht hat, daß er die nötige Reife und Menschlichkeit aufweist, damit auch angemessen umzugehen.

Und wenn dann Seitentitel wie "Kampfansage für die bewaffnete deutsche Demokratie" und in den Meta-Tags Kurzbeschreibungen der Seite auftauchen wie "Für Jäger, Krieger oder sonst jene, die zu töten schießen schildere ich Wild, Jagd, Wunden, Verletzungen, Blut und Tod.", dann wird es für mich endgültig Zeit zu sagen: Nein, danke.

Lutz mag Dein Freund sein, meiner wird er sicher nicht.

Gruß, Michael, 16. Mai 2006

Hallo Lutz,

Waffen, töten und Blut sind nach wie vor Ursache heftiger Emotionen.

LM: Nun ich widme mich hauptsachlich der Wirkung von Schüssen!

Du hast ja die Mail von Michael bekommen (einen Freund, den ich schon lange kenne). Ich selbst hatte von Ihm schon die üblichen Kommentare bekommen, als ich vom Jagdschein berichtet habe. Schwieriges Thema offensichtlich, für Leute, die ihr Schnitzel sauber in Cellophan verpackt beim Metzger kaufen gehen. Schade, daß ich Dir nicht helfen kann. Ich hoffe es geht trotzdem mit Deiner wichtigen Jagdseite weiter.

Schön Grüße aus dem Isartal, Carsten

Moin Carsten,

sein Wunsch Waffen nur in verantwortungsvollen Händen zu wissen kann ich nachvollziehen, aber er zeigt kindliche Einfalt, weil ihm als erwachsenen und gebildeten Manne verständlich sein müßte, daß dieser Wunsch in einer einigermaßen freien Gesellschaft, also keim drakonischen Polizeistaat, nie zu verwirklichen sein wird. Seine Bezug auf Waffen in privaten Händen läßt völlig außer Acht, daß das wirklich großen Morden immer von Staats wegen angezettelt wurde, nach außen wie nach innen. Natürlich will ich nicht unnötiges Blut vergossen wissen. Gerade deshalb fordere ich den selbständigen Menschen in der Gesellschaft, nicht den Untertan. Damit das so bleibt ist gut zu wissen daß hinreichen Viele bewaffnet sind.

Gruß Lutz

Pfad / Waffen / Recht / Alle Macht dem Volke!