Verbotene Waffen oder Gegenstände

Anfang | Fachkundeprüfung | Waffenbegriff | Ausnahmen, Anwendungumgehen, bearbeiten handeln | führen, transportieren, schießen | Gefahrenbereiche | Verbotene Waffen | Waffenarten | Erwerb | WBK | Gewerblicher Handel | Aufbewahrung | Beschuß | Sonstiges | Technische Grundlagen | Langwaffen | Kurzwaffen | Schalldämpfer | SRS | Großkalibersignalwaffen | Luftgewehre | Alte Waffen | Munition | Handhabung | Schießstättenaufsicht | Literatur

Der Begriff „verbotene Waffen“ entspricht nicht ganz dem deutschen Sprachgebrauch, denn ganz verboten sind nicht (alle), sondern bed�rfen lediglich besonderer Erlaubnisse, oder d�rfen nur von Gewissen geführt werden. Das muß man allerdings, wenn man nicht an das Gesetz stoßen will, wissen und beachten. Erinnere was mit Waffen umzugehen rechtlich in Deutschland bedeutet. Anderen Ortes sieht das meist anders aus. Zum Geltungsbereich deutscher Gesetze ließ auch Munitionfür die Schweiz!

Nicht nur manche Schußwaffen, sondern auch gewisse für Schußwaffen bestimmte Geräte sind verboten.

Daneben sind noch weitere Waffen und Geräte verboten.

Hei�e Waffen müssen nicht immer die erste Wahl sein. Gelegentlich werden kalte Waffen, wie z. B. der fürsterdegen, Hirschf�nger, Saufeder, bevorzugt. Einige kalte Waffen sind allerdings verboten.

Nun wird's wieder hei�. Auch gewisse Geschosse, Kartuschen oder Munitionen sind in D. verboten. Gelegentlich umfaßt der Gesetzgeber Angriff  oder Verteidigung. Zwecks sparsamen Ausdruckes und K�rze fasse ich beide in dem Begriff „Kampf“ zusammen, denn darum handelt es sich ja. Warum steht der zutreffende Begriff nicht so im Gesetz?

Wer läßt allgemein oder im Einzelfall auf Antrag gelegentlich Ausnahmen von waffenrechtlichen Verboten zu.

Nicht alles darf man in der deutschen �ffentlichkeit mit sich herumtragen, besonders dann nicht wenn die Dinge gewissen Anschein erwecken,nämlich Dinge vor denen sich Manchefürchten. Mich, mit einen NSU Max Motorradauspuff über der Schulter an, fragte vor Jahrzehnten die Polizei n�chtens mal, ob ich ein „Panzerfaust“ mit mir herumtr�ge. Vielleicht deswegen (☻) schuf Deutschland dazu viel später den Begriff „Anscheinswaffen“.

Auch sog. „Anscheinswaffen“ zu führen ist in D. verboten. Immer und überall? Nein!

Anfang | Fachkundeprüfung | Waffenbegriff | Ausnahmen, Anwendungumgehen, bearbeiten handeln | führen, transportieren, schießen | Gefahrenbereiche | Verbotene Waffen | Waffenarten | Erwerb | WBK | Gewerblicher Handel | Aufbewahrung | Beschuß | Sonstiges | Technische Grundlagen | Langwaffen | Kurzwaffen | Schalldämpfer | SRS | Großkalibersignalwaffen | Luftgewehre | Alte Waffen | Munition | Handhabung | Schießstättenaufsicht | Literatur