Lieferbedingung

Gegenstand des Liefervertrages sind die im Hyperlink des Angebotes beschriebenen Waren. Ich liefere frei (d.h. ohne gesondert Versandosten zu berechnen) an einen Bringdienst. Mit dem Auftrag (Bezahlung und Erwerbsberechtigung, soweit erforderlich, vorausgesetzt) stimmt der Käufer meiner Lieferbedingung

„Ab Lieferung trägt der Käufer das Wagnis“

zu. Sie ist unabdingbar, gilt immer.

Die Gründe sind, mein Versandaufkommen wächst seit Jahren, aber meine Zeit zu arbeiten bleibt gleich; der Tag wird einfach nicht länger. Daraus folgt, je Lieferung kann ich abnehmend weniger Zeit aufwenden. Genau aus diesem Grunde stelle ich im Laden (innerhalb des hervorhebenden, zusammenfassenden Rahmens in gewöhnlich großer Schrift gut sicht und lesbar) diese, meine einzige Bedingung auf. Sie ist unabdingbar. Der sie ablehnt, soll, um Streit zu vermeiden, bei mir nicht kaufen.

Sie bedeutet: Wenn meine Ware, ausweislich mitgeteilter Sendungsverfolgung des Bringdienstes, jenem zur weiteren Beförderung, geliefert (das meint o.a. „Lieferung“) wurde, obliegt bei Fragen zur Lieferung, jegliche Sendungsverfolgung, Empfang, Abholung, oder was auch immer weiter zum Erhalt der Ware erforderlich ist, oder wird, dem Auftraggeber, aber nicht mehr mir. Anders geht es nicht. Fragen in hierzu beantworte ich nur mit einem Hinweis auf diese, meine Lieferbedingung.

Schieße Deine Waffe nur selbst ein. Nur dann triffst Du damit. Mit Steel Action Geradezugbüchsen gibt es immer wieder delta L Störungen. Ich rate daher nicht zu der Anschaffung.

Hinweis zu ungewöhnlichem Verlauf